Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein Strafverfahren und insbesondere eine Zeugenaussage bei der Polizei oder vor Gericht sind häufig mit Befürchtungen und Belastungen verbunden.

Die Abläufe sind oft nicht bekannt, dies kann Fragen aufwerfen und auch Verunsicherungen auslösen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung.

Antrag auf Beiordnung

Einen Antrag auf Psychosoziale Prozessbegleitung können Sie in jedem Stadium eines Strafverfahrens beim zuständigen Gericht stellen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Die Entscheidung trifft das Gericht.

In folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf Beiordnung einer Psychosozialen Prozessbegleitung mit Kostenübernahme durch das Gericht:

  • Minderjährige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten
  • Besonders belastete erwachsene Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten, wenn diese ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder die besondere Schutzbedürftigkeit eine Beiordnung erfordert, bzw. die Tatfolgen erheblich und besonders schwer sind.
  • Delikte:
    • Sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, schwere Körperverletzung, Hasskriminalität, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung oder Menschenhandel
    • versuchte Tötungsdelikte oder Angehörige von Opfern vollendeter Tötungsdelikte
    • Stalking oder Häusliche Gewalt

Unser Angebot richtet sich an Frauen ab 16 Jahren und umfasst:

  • Informationen zur Strafanzeige und zum Verfahrensablauf
  • Begleitung zur Anzeigenerstattung bei der Polizei
  • Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung, z.B. mit Besichtigung des Gerichtssaals
  • Begleitung zur Hauptverhandlung
  • Psychische Stabilisierung zur Unterstützung im Strafverfahren
  • Gemeinsame Überbrückung von Wartezeiten im Gericht
  • Gespräche und Unterstützung nach Ihrer Aussage und der Gerichtsverhandlung
  • Unterstützung bei der Suche nach weitergehenden Hilfe- und Beratungsangeboten

Grundlagen unserer Arbeit sind die gesetzlichen Qualitätsstandards des Bundesverbandes zur Psychosozialen Prozessbegleitung (bpp).
Weitere Informationen finden Sie hier: Psychosoziale Prozessbegleitung im Landgerichtsbezirk Siegen (PDF)